Wie ist die Kostenregulierung?
Da eine Kassensitz für Kinder und Jugendliche (bis zum 21. Lbj.) vorliegt, können diese mit allen Kassen abgerechnet werden. Für die Behandlung von Kindern- und Jugendlichen ist die Zustimmung der Eltern (des Vormundes) erforderlich. Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmung beider Elter