Praxis für Psychotherapie /Verhaltenstherapie

Andrea Gartmann-Skambracks

Kostenregulierung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen

Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Behandlung bei Kindern und Jugendlichen. In der Regel werden 11 Sitzungen dazu verwendet sich kennen zulernen und die Problemlage zu erfassen. Erst dann wird entschieden, ob die Therapie fortgesetzt wird. In diesem Fall wird ein gemeinsamer Antrag von Patient und Therapeut bei den Kassen eingereicht. Bei privaten Versicherungen werden diese Kosten üblicherweise auch übernommen, wobei die Rechnungsstellung beim Versicherten stattfindet.